Altersklassen + Teilnahmebedingungen
Saarlands größter Marathon!
Die Veranstaltung ist offen für jeden.
Startberechtigt sind Hobby- und Lizenzsportler aller Altersklassen auf allen Distanzen! Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich.
Es erfolgt im Klassement keine getrennte Wertung für Lizenz- und Hobbysportler.
Altersklassen
Kurzstrecke (7km)
- U18 m & w: Teilnehmer/-innen der Jahrgänge 2008, 2007
- Damen: Teilnehmerinnen der Jahrgänge 2006 – 1995
- Seniorinnen: Teilnehmerinnen der Jahrgänge 1994 und älter
- Herren: Teilnehmer der Jahrgänge 2006 – 1995
- Senioren 1: Teilnehmer der Jahrgänge 1994 – 1985
- Senioren 2: Teilnehmer der Jahrgänge 1984 – 1975
- Senioren 3: Teilnehmer der Jahrgänge 1974 – 1965
- Senioren 4: Teilnehmer der Jahrgänge 1964 und älter
Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Anmeldung mit den nachfolgend aufgeführten Teilnahmebedingungen einverstanden:
Veranstalter & Ausrichter:
Veranstalter: Saarschleife Touristik GmbH & Co. KG
Management: inMEDIA
Die Veranstaltung ist beim BDR angemeldet. Fahrer aus den benachbarten Landesverbänden sowie aus Frankreich und BeNeLux dürfen im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs an der Veranstaltung teilnehmen.
Teilnehmer:
Die Veranstaltung ist offen für jeden.
Startberechtigt sind Hobby- und Lizenzsportler auf allen Distanzen! Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich. Es erfolgt im Klassement keinegetrennte Wertung für Lizenz- und Hobbysportler.
Mindestalter 18 Jahre
Sportler die am Tag der Veranstaltung nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen unabhängig von der Strecke, nur mit einer Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten starten. Zusätzlich gilt die oben aufgeführte Teilnahmeberechtigung nach Strecken.
Wettkampfbestimmungen:
Der Start erfolgt für alle Distanzen separat als Massenstart. Der Start erfolgt gemeinsam für alle!
Den Anordnungen der Ordner und Streckenposten ist Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich Programm- und Organisationsänderungen sowie Streckenänderungen vor. Bei Ausscheiden oder Verlassen des Rennens sind die Teilnehmer aufgefordert, sich bei der Rennleitung abzumelden. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
Verhaltensregeln / Ausschluss:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen oder mehrere Teilnehmer wegen unsportlichen Verhaltens vom Rennen auszuschließen.
Des Weiteren wird das Wegwerfen von Getränkeflaschen, Müll und anderen Gegenständen im Wald mit sofortigem Ausschluss geahndet!!!
Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz verstehen sich von selbst. Sollte es zu Stürzen kommen verpflichtet sich jeder Teilnehmer, diese dem nächsten Streckenposten zu melden und ggf. Erste Hilfe zu leisten. Abkürzen sowie absichtliche Behinderung anderer Teilnehmer führen ebenfalls zu sofortigem Ausschluss.
Darüber hinaus möchten wir alle Teilnehmer darauf hinweisen, dass eine Ablenkung durch elektronische Unterhaltungsmedien wie MP3-Player oder sonstige Medien zu gefährlichen Situationen im Rennablauf führen kann und die Benutzung dieser während dem Rennen untersagt ist.
Bezeichnung der Risiken:
Jeder Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, welche mit der Ausübung der Sportart Laufen verbunden sind, wie z.B. durch Ermüdung/Erschöpfung bewirkte Gefahren während eines Wettkampfs.
Der Teilnehmer ist sich ebenfalls bewusst, dass mit dem Anstreben ausgezeichneter Leistungen ein Risiko verbunden ist, welches darin besteht, dass die physischen Fähigkeiten bis zum absoluten Limit gefordert werden müssen. Der Teilnehmer weiß und akzeptiert für sich selbst, dass mit der Ausübung eines solchen Wettkampfsports Leben und körperliche Sicherheit gefährdet sein können. Das beinhaltet Gefahren für jedermann im Wettkampfbereich, insbesondere aus Umweltbedingungen, technischen Ausrüstungen, atmosphärischen Einflüssen, Gefahren von öffentlichen Straßen, sowie natürlichen und künstlichen Hindernissen.
Der Teilnehmer akzeptiert, dass im Falle des Laufens auf öffentlichen Straßen die Regeln der Straßenverkehrsordnung gelten.
Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass die Sorgfalt des Veranstalters bei der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der Sicherheit der Strecke sich billigerweise nur auf vorhersehbare Risiken erstrecken kann. Das heißt zugleich, dass gewisse Abläufe nicht immer vorausgesehen oder unter Kontrolle gehalten werden können. Es ist daher akzeptiert, dass der Veranstalter nicht verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu der Wahrscheinlichkeit und dem Ausmaß eines etwaigen Schadens stehen. Dabei ist entscheidend die pflichtgemäße Betrachtung des Veranstalters vor der Veranstaltung.
Risikobereitschaft:
Der Teilnehmer anerkennt mit dem Start Eignung und Zustand der Wettkampfstrecke.
Der Teilnehmer übernimmt mit voller Absicht etwaige Risiken und Gefahren für sich, auch solche, die aus einer etwaigen Unterschätzung des Schwierigkeitsgrades der Strecke für sich selbst resultieren.
Der Teilnehmer ist für die von ihm verwendete Ausrüstung und die Wahl und Bewältigung der Fahrlinie selbst verantwortlich.
Persönliche Haftung / Haftungsverzicht:
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung.
Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Er hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während des gesamten Rennens einen Helm tragen, der den Ansi/Snell bzw. den neuen TÜV-/GS-Normen oder den UCI Bestimmungen entspricht.
Der Teilnehmer übernimmt die alleinige und volle Verantwortung für die von ihm verwendete Ausrüstung und anerkennt, dass es nicht zu den Verpflichtungen des Veranstalters gehört, die Ausrüstung der Teilnehmer zu prüfen oder zu überwachen, es sei denn, es handelt sich ausschließlich um die Feststellung, dass nur MTB 26, 27.5 bzw. 29″ verwendet werden. E-Bikes sind nicht startberechtigt (außer E- Bike Challenge).
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.
Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten von dem Teilnehmer einzuziehen. Es wird empfohlen eine Private (Auslands-) Krankenversicherung, die auch Hubschraubereinsätze und Rückholtransporte beinhaltet, für diese Art von Veranstaltungen abzuschließen bzw. bereits vorhandene Versicherungen zu überprüfen.
Es wird hiermit vereinbart, dass eine etwaige Haftung des Veranstalters für die Fälle einfacher Fahrlässigkeit begrenzt ist auf den Umfang und die Höhe der vom Veranstalter eingedeckten Haftpflichtversicherung.
Ausfall der Veranstaltung / Nichtantreten:
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter, Pandemie), Nichtantritt oder Abbruch des Rennens aus Gründen, die die Veranstalter nicht zu vertreten haben, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.
Datenerfassung und -verarbeitung:
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen.
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.
Anti-Doping:
Mit meiner Anmeldung erkenne ich die Bestimmungen des Welt Anti-Doping-Codes (WADC) der WADA und des Nationalen Anti-Doping-Codes (NADC) der NADA einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen und nationalen wie internationalen Standards in den jeweils gültigen Fassungen vorbehaltlos und ausdrücklich an und verpflichte mich, meinen Sport nach den Grundsätzen des Fair-Play in Einklang mit diesen Regelwerken auszuüben.
Ich akzeptiere die Bestimmungen bezüglich der Durchführung von Dopingkontrollen u.a. durch Urinuntersuchungen, Bluttests, Haaruntersuchungen und sonstigen Ausscheidungsprodukten und erkläre mich ausdrücklich einverstanden, mich diesen Kontrollen zu unterziehen. Das Einverständnis umfasst auch die Befugnis zur Einlagerung der Proben.